
Dachkonstruktionen – Aufbauten
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Belüfteter Dachaufbau
Dachneigung < 5°
- Dampfbremse mit sd-Wert > 100 m
- Maximale Sparrenlänge 10 m
- Höhe des Belüftungsraumes mind. 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind. 5 cm
- Mindestlüftungsquerschnitte an zwei gegenüberliegenden Dachrändern mind. 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind. 200 cm2/m
Dachneigung > 5°
- sd-Wert unterhalb der Belüftungsschicht mind. 2 m
- Keine Begrenzung der Sparrenlänge
- Höhe des Belüftungsraumes mind. 2 cm
- Mindestlüftungsquerschnitte an Traufe und Pult mind. 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind. 200 cm2/m
- Mindestlüftungsquerschnitte an First und Grat mind. 0,5 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind. 50 cm2/m
Unbelüfteter Dachaufbau - mit unbelüfteter Dacheindeckung
Unbelüftete Dachkonstruktionen konnten bislang ohne rechnerischen Nachweis ausgeführt werden, wenn raumseitig eine Dampfsperre mit einem sd-Wert > 100 m eingebaut wurde. Mit der überarbeiteten DIN 4108-3 ist alle unbelüfteten Dachkonstruktionen mit unbelüfteter Dacheindeckung ein bauphysikalischer Nachweis nach DIN 4108-3 bzw. EN 15026 erforderlich.
Die Ausführung, ob belüftet oder unbelüftet, ist keine Glaubensfrage. Beide Varianten haben unter Berücksichtigung der Anforderungen an Planung und Ausführung ihre Berechtigung. Nicht belüftete wärmegedämmte Dachkonstruktionen haben eine eingeschränkte Möglichkeit der Feuchtigkeitsabfuhr.
Es muss ein Feuchtigkeitseintrag in die Konstruktion durch:
- Diffusion
- Konvektion
- Baufeuchte
unbedingt vermieden werden. Unbelüftete Konstruktionen stellen ein nach außen diffusionshemmendes Dach dar.
Dampfdiffusion und Konvektion müssen bereits im Rahmen der planerischen Vorleistungen berücksichtigt werden. Die Trag- und Unterkonstruktion muss unterhalb der Wärmedämmung die Herstellung luftdichter und diffusionshemmender bzw. –dichter Verbindungen ermöglichen. Die DIN 4108-3 ist zu beachten.
Unbelüfteter Dachaufbau - Dachaufbau mit unbelüfteter Deckung und zusätzlicher belüfteter Luftschicht
Dachneigung < 5°
- Dampfbremse mit sd-Wert > 100 m
- Maximale Sparrenlänge 10 m
- Höhe des Belüftungsraumes mind. 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind. 5 cm
- Mindestlüftungsquerschnitte an zwei gegenüberliegenden Dachrändern mind. 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind. 200 cm2/m
Dachneigung > 5°
- sd-Wert unterhalb der Belüftungsschicht mind. 2 m
- Keine Begrenzung der Sparrenlänge
- Höhe des Belüftungsraumes mind. 2 cm
- Mindestlüftungsquerschnitte an Traufe und Pult mind. 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind. 200 cm2/m
- Mindestlüftungsquerschnitte an First und Grat mind. 0,5 ‰ der zugehörigen Dachfläche, mind.